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Regeln des Campingplatzes

1. Einführung

Diese interne Vorschrift regelt die Beziehungen zwischen CAMPING LA SIRENA S.A., als Inhaber des Campingplatzes, und seinen Nutzern und Mitgliedern als Nutzer. Sie wurde in Übereinstimmung mit folgender Gesetzgebung erstellt:

  • Dekret 159/2012 vom 20. November, über touristische Beherbergungsbetriebe und touristische Unterkünfte.
  • Gesetz 13/2002 vom 21. Juni, über den Tourismus in Katalonien.

Alle Nutzer und Mitglieder müssen diese Vorschrift, die Saisonverträge sowie die geltende Gesetzgebung bezüglich touristischer Unterkünfte einhalten.

2. Allgemeine Vorschriften

2.1. Pflichten der Nutzer

Gemäß Artikel 31 des Dekrets 159/2012 haben die Nutzer folgende Pflichten:

  • Die im Vertrag mit CAMPING LA SIRENA S.A. vereinbarten Bedingungen einzuhalten.
  • Den Preis für die Dienstleistungen am vereinbarten Ort, auf vereinbarte Weise und zur vereinbarten Zeit zu zahlen.
  • Diese Vorschrift, die Saisonverträge sowie die Regeln für Zusammenleben und Hygiene zu beachten.
  • Die Einrichtungen, Vermögenswerte und Dienstleistungen des Campingplatzes in gutem Zustand zu halten.
  • Die Umwelt zu respektieren.

2.2. Rechte der Nutzer

Gemäß Artikel 30 des Dekrets 159/2012 haben die Nutzer das Recht auf:

  • Den Erhalt von klaren und vollständigen Informationen über die in Anspruch genommenen Dienstleistungen.
  • Die Nutzung der touristischen Dienstleistungen zu den vereinbarten Bedingungen.
  • Das Erhalten von Dokumenten und Rechnungen, die den Aufenthalt belegen.
  • Eine Garantie für Sicherheit und Privatsphäre, entsprechend der Umgebung des Campingplatzes.
  • Das Einreichen von Beschwerden und das Erhalten von Unterstützung durch die Tourismusbehörden.

2.3. Recht auf Zugang und Aufenthalt

Der Campingplatz wird als öffentliche Einrichtung betrachtet und behält sich das Zutrittsrecht vor.

Der Zugang ist für Nutzer, die die Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, frei und erfolgt ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Meinung oder sozialem Status.

Der Aufenthalt auf dem Campingplatz ist an die Einhaltung folgender Bestimmungen gebunden:

  • Diese Vorschrift.
  • Die Saisonverträge.
  • Die geltende Gesetzgebung bezüglich touristischer Unterkünfte.

3. Spezifische Vorschriften

3.1. Rezeption und Information

Die Rezeption ist das Informations- und Verwaltungszentrum des Campingplatzes. Hier werden folgende Informationen bereitgestellt:

  • Öffnungstage.
  • Lagepläne der Parzellen, Dienstleistungen und Feuerlöscher.
  • Dienstzeiten und interne Regeln.

3.2. Identifizierung der Nutzer

Alle Nutzer müssen bei der Einreise ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nachweisen.

Der Campingplatz führt ein Gästeverzeichnis, das gemäß den Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit an die Generaldirektion der Polizei weitergeleitet wird.

3.3. Nutzung von Parzellen und Campingbereichen

Jede Campingeinheit muss abgegrenzt und nummeriert sein.

Nutzungsregeln:

  • Pro Parzelle ist nur ein Zelt, Wohnwagen, Anhänger oder Wohnmobil erlaubt.
  • Ein zusätzliches Leinwandzelt (max. 3m x 2m) für eine Küche und ein 3m x 3m Zelt sind erlaubt.
  • Es ist verboten, Elemente zu installieren, die den Eindruck einer dauerhaften Besiedlung erwecken.
  • Die Parzelle muss sauber und ordentlich gehalten werden.

3.4. Reservierungen und Stornierungen

Reservierungen werden innerhalb eines maximalen Zeitraums von 24 Stunden bestätigt.

Stornierungsbedingungen:

  • Mehr als 30 Tage im Voraus → Volle Rückerstattung abzüglich 50€ an Kosten.
  • Weniger als 30 Tage → Vollständiger Verlust der Anzahlung.
  • Sollte der Gast am Tag der Reservierung nicht erscheinen, verfällt die Zahlung und die Reservierung wird nach einer Übernachtung storniert.

4. Regeln des Zusammenlebens

4.1. Einrichtungen und Dienstleistungen

Badezimmer- und Sanitärbereiche:

  • Kinder unter 4 Jahren müssen begleitet werden.
  • Es ist verboten, in diesem Bereich zu spielen, Inlineskates, Fahrräder oder Bälle zu benutzen.

Schwimmbäder:

  • Die Zugangs- und Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
  • Kinder unter 10 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
  • Es ist verboten, im Schwimmbad Alkohol und Speisen zu konsumieren.

Restaurant, Supermarkt und Gärten:

  • Der Zugang mit Fahrrädern, Rollern oder Inlineskates ist verboten.
  • Beschädigungen müssen von den Verantwortlichen getragen werden.

4.2. Abfallmanagement

  • Abfälle sind in getrennten Behältern zu entsorgen.
  • Es ist nicht gestattet, Geräte oder Utensilien ohne Genehmigung zurückzulassen.

4.3. Besuche

  • Maximal 4 Personen pro Parzelle sind erlaubt.
  • Besucher müssen sich an der Rezeption registrieren und die entsprechende Gebühr zahlen.
  • Übernachtungen ohne Registrierung und Zahlung sind untersagt.

4.4. Fahrzeugverkehr und Sicherheit

  • Die maximale Geschwindigkeit beträgt 10 km/h.
  • Das Fahren zwischen 00:00 und 08:00 ist verboten.
  • Nachtparken ist von 00:00 bis 09:00 gestattet (danach fällt eine Gebühr von 20€ an).

4.5. Haustiere

  • Nur Hunde und Katzen, die registriert sind und über die erforderliche Dokumentation verfügen, sind erlaubt.
  • Gefährliche Hunderassen werden nicht akzeptiert.
  • Es ist obligatorisch, diese an der Leine zu führen und ihre Hinterlassenschaften zu entfernen (Bußgeld: 100€).

5. Disziplinarordnung

5.1. Schwere Verstöße

Gründe für eine vorübergehende Entfernung sind:

  • Beschädigung der Einrichtungen oder wiederholte Nichteinhaltung der Vorschriften.
  • Übermäßiger Lärm oder Musik.
  • Unangemessene Nutzung von Parzellen oder Parkplätzen.
  • Unsachgemäßer Gebrauch von Abfällen oder Einrichtungen.
  • Das Waschen von Fahrzeugen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche.

5.2. Sehr schwere Verstöße

Gründe für eine sofortige und dauerhafte Entfernung ohne Rückerstattung sind:

  • Gewalttätige Auseinandersetzungen oder Schlägereien.
  • Drogenkonsum oder -handel.
  • Respektlosigkeit oder verbale/physische Aggression gegenüber Mitarbeitern oder Kunden.
  • Waffenbesitz.
  • Nichtzahlung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen.
  • Das Zulassen von Personen ohne Registrierung auf dem Campingplatz.

6. Schlussbestimmungen

CAMPING LA SIRENA S.A. ist nicht verantwortlich für:

  • Diebstahl, Beschädigung oder Entwendung innerhalb der Einrichtungen.
  • Schäden, die durch Brände, Witterungsereignisse oder externe Ursachen entstehen.

Aktualisiert: 10. März 2025.

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Camping La Sirena