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HAUSORDNUNG – CAMPING LA SIRENA

Dieses Dokument regelt die Beziehungen zwischen dem Campingplatz (Eigentum der Camping La Sirena SA) und seinen Nutzern gemäß Dekret 159/2012 vom 20. November und dem Tourismusgesetz 13/2002 vom 21. Juni in Katalonien.

1. Pflichten und Rechte der Nutzer

Pflichten (Art. 31, Dekret 159/2012)

  • Einhalten der vertraglich vereinbarten Bedingungen.
  • Bezahlen der touristischen Leistungen am Ort, in der Form und binnen der vereinbarten Frist.
  • Beachten der Hausordnung, der Regeln für Zusammenleben und Hygiene.
  • Sorgfältiger Umgang mit den Einrichtungen, dem Eigentum und den Dienstleistungen des Campingplatzes.
  • Beachtung der Umweltwerte.

Rechte (Art. 30, Dekret 159/2012)

  • Erhalt objektiver und vollständiger Informationen über die Bedingungen der Leistung.
  • Erhalt der vereinbarten Leistungen und der entsprechenden Abrechnung.
  • Genuss von Sicherheit für Person und Eigentum.
  • Gewährleistung von Ruhe und Privatsphäre.
  • Einreichen von Beschwerden und Erhalt des offiziellen Reklamationsformulars.
  • Erhalt behördlicher Unterstützung bei Bedarf.

2. Zugang und Aufenthalt

  • Der Campingplatz als touristische Unterkunftseinrichtung hat ein Zugangsrecht.
  • Diskriminierende Zugangsbeschränkungen sind unzulässig.
  • Die Unterzeichnung der Buchung bedeutet Annahme und Einhaltung dieser Hausordnung.
  • Zugang und Aufenthalt setzen die Einhaltung der geltenden Vorschriften voraus.

3. Rezeption und Information

  • Die Rezeption ist das Informations- und Verwaltungszentrum.
  • Aushang: Betriebszeiten, Lagepläne, Öffnungszeiten und diese Hausordnung.

4. Identifizierung der Nutzer

  • Pflicht zur Vorlage eines Ausweises (Personalausweis, Reisepass, etc.) beim Betreten.
  • Der Campingplatz erfasst und meldet die Übernachtungsdaten an die Polizeibehörde gemäß Vorschrift.
  • Eine Identitätsprüfung kann jederzeit verlangt werden.

5. Stellplätze

  • Definition: Platz für Fahrzeug und Unterkunft (Zelt, Wohnwagen, etc.), abgegrenzt und nummeriert.
  • Der Campingplatz weist den Stellplatz zu und kann einen Standortwechsel binnen maximal 2 Tagen anordnen.
  • Belegung: Erlaubt ist nur eine Hauptunterkunft (Zelt, Wohnwagen, etc.) und optional ein kleines Kochzelt (max. 3×2 m) oder ein 3×3 m Vorzelt ohne feste Frontwände.
  • Jeglicher Eindruck einer festen Ansiedlung (Gartenanlagen, Bauten etc.) ist verboten.

Zeiten

  • Anreise für Stellplätze ab 12:00 Uhr
  • Anreise für Bungalows und Mobilheime ab 15:00 Uhr
  • Anreise für Safari-Zelte ab 16:00 Uhr
  • Abreise von Stellplätzen bis spätestens 12:00 Uhr (10:00 Uhr für Gruppen ab 20 Personen)
  • Abreise aus Bungalows und Mobilheimen bis spätestens 10:00 Uhr
  • Abreise aus Safari-Zelten bis spätestens 11:00 Uhr
  • Bei verspäteter Abreise wird ein weiterer Tag bis maximal einer Woche berechnet, danach kann der Campingplatz rechtlich räumen lassen.

6. Verbotene Gegenstände auf dem Stellplatz

  • Aufstellen zusätzlicher Zelte neben dem Hauptzelt (Iglus, Kanadazelte, etc.).
  • Sichtbares Lagern von Gegenständen (Kanister, Möbel, Seile an Bäumen, etc.).
  • Verlegen von Pflasterungen, Planen, Teppichen oder Antennen an Bäumen oder am Boden.
  • Nur elektrische Grills sind auf dem Stellplatz erlaubt. Holzkohlegrills nur in ausgewiesenen Bereichen und gemäß geltenden Vorschriften.

7. Erlaubte Gegenstände

  • Ein zusätzlicher Sonnenschutz zur Hauptunterkunft und Vorzelt (Vorzeltüberdachung, 3×3 m Zelt oder nicht-werblicher Sonnenschirm).
  • Ein elektrischer Campinggrill
  • Ein Tisch und vier Stühle.
  • Geräte nur innerhalb der Zeltküche.

8. Buchungen und Stornierungen

  • Der Campingplatz kann eine Anzahlung auf den Endpreis verlangen.
  • Buchungen ohne Bestätigung innerhalb von 24 Stunden gelten als nicht akzeptiert.
  • Wird die Buchung mit genauer Personenzahl oder Standort spezifiziert, muss der Platz am vereinbarten Datum zur Verfügung stehen.
  • Änderungen und Stornierungen:
    • Schriftlich (E-Mail) anfragen.
    • Datumänderungen ziehen Preisänderungen und ggf. Änderungsgebühren (€ 50) nach sich.
    • Stornierungen ≤ 30 Tage vor Ankunft: Verlust des bereits gezahlten Betrags (sofern keine Reiserücktrittsversicherung).
    • Stornierungen > 30 Tage vor Ankunft: Erstattung abzüglich € 50 Stornogebühr (sofern keine Reiserücktrittsversicherung).
    • Bei vorzeitiger Abreise werden 100 % der verbleibenden Leistungen berechnet.
    • Bei Nichterscheinen am Anreisetag bleibt die Buchung für eine Nacht bestehen, danach kann der Campingplatz ohne Rückerstattung stornieren.

9. Nutzerinstallationen

  • Der Campingplatz kann Fahrzeug- und/oder Wohnwagenunterlagen sowie Versicherung nachfordern.
  • Strom:
    • Nur eine Steckdose und ein zugelassener Kabel (max. 6 A).
    • Keine offenen Verbindungen oder aufgerollten Kabel.
    • Das Wartungspersonal überprüft die Installation.

10. Camping-Einrichtungen

  • Sanitäreinrichtungen
    • Kinder unter 4 Jahren müssen begleitet werden.
    • Spiele, Bälle, Inliner und Lautsprecher sind in diesem Bereich verboten.
  • Trinkwasserbrunnen
    • Nur zum Wasserzapfen (kein Abwasch von Geschirr oder Kleidung).
  • Schwimmbäder
    • Beachten Sie die angegebenen Zeiten und Regeln.
    • Kinder unter 10 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.
    • Der Rettungsschwimmer kann Regelverstöße ahnden und Personen verweisen.
  • Andere Bereiche (Restaurant, Rezeption, Supermarkt, etc.)
    • Eintritt mit Fahrrädern, Roller, etc. verboten.
    • Schäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

11. Abfall

  • Abfälle in entsprechenden Containern entsorgen und Mülltrennung beachten.
  • Keine Elektrogeräte oder Sperrmüll ohne Rücksprache mit der Rezeption abstellen.

12. Besucher

  • Müssen sich an der Rezeption anmelden und ausweisen.
  • Maximal 4 Besucher pro Stellplatz gleichzeitig (mehr nach Absprache mit der Leitung).
  • Der Campingplatz muss Besucher nicht zulassen. Der Gast ist für seine Begleitung verantwortlich.
  • Besucher müssen vor 20:00 Uhr das Gelände verlassen und dürfen ohne Registrierung und Gebühr nicht übernachten.
  • Unterbringung von nicht registrierten Personen gilt als schwerwiegender Verstoß.

13. Fahrzeugverkehr

  • Fahren nur zum Ein- und Ausfahren, Maximalgeschwindigkeit 10 km/h.
  • Fahrzeiten: 08:00–00:00 Uhr.
  • Nach Mitternacht auf den Nachtparkplatz umstellen (bis 09:00 Uhr).

14. Fahrräder, E-Scooter und Ähnliches

  • Nur zum gemütlichen Fahren; Rennen oder gefährliche Manöver sind verboten.
  • Haftpflichtversicherung kann vorgeschrieben werden.
  • Wiederholte Verstöße können zur Abnahme des Fahrzeugs und Strafen führen.

15. Parken

  • Das Fahrzeug muss auf dem eigenen Stellplatz parken (50 % des Stellplatzes freihalten).
  • Der Campingplatz haftet nicht für Diebstahl oder Schäden an Fahrzeugen.
  • Außenparkplätze sind für Späteinfahrten vorgesehen und müssen bis 09:00 Uhr geräumt sein.

16. Tiere

  • Hunde und Katzen mit aktueller Dokumentation, Gebühr und an der Leine sind erlaubt.
  • Potentiell gefährliche Hunde (Gesetz 10/99) und deren Kreuzungen sind verboten.
  • Andere Tierarten sind nicht gestattet.
  • Hinterlassenschaften sind aufzunehmen (100 € Strafe bei Verstoß).
  • Kein Zutritt zu Sanitärbereichen oder Schwimmbädern.
  • Verstoß kann zur sofortigen Ausweisung führen.

17. Räumung

  • Ende des gebuchten Zeitraums, Zahlungsverzug oder Ausweisungsgründe berechtigt den Campingplatz, Gegenstände nach Inventar und formeller Mitteilung zu entfernen.
  • Nach einem Monat ohne Reaktion dürfen die Gegenstände frei verwertet werden.
  • Der Campingplatz kann polizeiliche oder gerichtliche Unterstützung für die Räumung anfordern.

18. Erhebliche Verstöße

  • Beschädigung von Mobiliar oder Anlagen.
  • Verstoß gegen die Zusammenlebensregeln oder Anweisungen des Personals.
  • Übermäßiger Lärm (Musik, Fernseher, etc.), der andere Gäste stört.
  • Wiederholte Besetzung fremder Parkplätze oder nicht genehmigter Flächen.
  • Ableiten von Grauwasser außerhalb ausgewiesener Bereiche.
  • Pflanzen oder Fällen von Bäumen ohne Genehmigung.
  • Wiederholtes Nicht-Einwerfen des Mülls in Container.
  • Fahrzeug- oder Caravanreinigung auf dem Campingplatz.
  • Kommerzielle Tätigkeit ohne Erlaubnis.
  • Nichterklärung von ansteckenden Krankheiten.
  • Drogenkonsum auf dem Gelände.
  • Alkoholausschank an Minderjährige.
  • Sperrung von Wegen mit Gegenständen (Tische, Stühle, etc.).

19. Sehr Erhebliche Verstöße

  • Teilnahme an Schlägereien oder körperlichen Auseinandersetzungen.
  • Jedes bei den Behörden zur Anzeige gebrachte Delikt.
  • Bedrohungen, Beleidigungen oder Übergriffe gegen Personal oder Mitcamper.
  • Führen oder Handel mit Waffen.
  • Zahlungsverzug bei Leistungen.
  • Einführung nicht registrierter Personen.
  • Wiederholte erhebliche Verstöße.
  • Handel oder Schmuggel von Betäubungsmitteln.

20. Ausstehende Schulden

  • Zutritt wird Personen mit offenen Forderungen gegen den Campingplatz verwehrt, sofern keine anderweitige Vereinbarung mit der Geschäftsleitung besteht.

21. Schlussbestimmung

  • Der Campingplatz haftet nicht für Diebstahl, Schäden oder Brände, verursacht durch eigene Gäste oder fremde Ursachen.
  • Alle Nutzer werden gebeten, diese Regeln einzuhalten, um das beste Miteinander und den gegenseitigen Respekt unter den Campern zu gewährleisten.

Barcelona, 30. April 2025

Regeln für den Aufenthalt mit Haustieren

  Anforderungen beim Check-in


Pflicht zur Identifizierung: Bei der Ankunft muss der Hund korrekt mittels Chip oder Tätowierung identifiziert sein.

Gesundheitsdokumentation: Es ist obligatorisch, den aktualisierten Impfpass vorzulegen, in dem die gültigen Impfungen eingetragen sind.

Identifikationsarmband: Nach der Anmeldung wird ein Armband ausgehändigt, das während des gesamten Aufenthalts am Halsband des Tieres befestigt werden muss.

 Verhaltensregeln auf dem Campingplatz


Leinen- und Maulkorbpflicht: Alle Hunde müssen sich in den Gemeinschaftsbereichen des Campingplatzes stets an einer kurzen Leine befinden.

Ständige Aufsicht: Es ist nicht gestattet, den Hund allein auf Stellplätzen, in Fahrzeugen, Bungalows oder Mobilheimen zu lassen. Er muss jederzeit unter der Aufsicht seines Besitzers stehen.

Reinigungspflicht: Der Besitzer ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Haustieres sofort zu beseitigen.

Auslaufzonen: Der Hund darf nur in den dafür vorgesehenen oder abgelegenen Bereichen des Campingplatzes ausgeführt werden. In Gemeinschaftsbereichen wie Restaurant, Pool oder Kinderspielplätzen ist das nicht gestattet.

 Unterkünfte mit und ohne Haustiere


Haustierfreundliche Unterkünfte: Einige Stellplätze und Wohneinheiten sind für den Aufenthalt mit Haustieren geeignet. Diese Information ist deutlich auf unserer Website und in der Beschreibung jeder Unterkunft angegeben.

Unterkünfte ohne Haustiere: Aus Rücksicht auf die Ruhe und Vorlieben anderer Gäste sind in bestimmten Bungalows, Mobilheimen oder anderen Wohneinheiten keine Tiere erlaubt. Es ist unbedingt erforderlich, diese Information vor der Buchung zu prüfen.

 Nicht zugelassene Rassen


Aus Sicherheitsgründen werden Hunde, die gemäß der geltenden Gesetzgebung in Spanien als potenziell gefährlich gelten (PPP), nicht akzeptiert. Dazu gehören unter anderem:
https://mediambient.gencat.cat/es/05_ambits_dactuacio/patrimoni_natural/animals_companyia_experimentacio/animals_companyia/tinenca_gossos_potencialment_perillosos/index.html

 Lärm und Zusammenleben


Bitte vermeiden Sie dauerhaftes Bellen oder Verhaltensweisen, die andere Camper stören könnten.
In den Nachtstunden (von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr) ist für Ruhe und Erholung der übrigen Gäste zu sorgen.

Sanktionen


Die Nichteinhaltung einer dieser Regeln kann Folgendes zur Folge haben:
Formelle Verwarnung durch die Direktion.

In schwerwiegenden Fällen: Meldung an die zuständigen Behörden.
Ihr Haustier ist willkommen, solange sein Aufenthalt das Wohlbefinden der übrigen Camper nicht beeinträchtigt. Gemeinsam können wir eine saubere, sichere und ruhige Umgebung aufrechterhalten.

Die Direktion
NICE CAMPS

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